Die folgenden länderspezifischen Bedingungen gelten möglicherweise für die Nutzung des Dienstes durch den Kunden. Während des Abonnementzeitraums kann Zendesk diese regionsspezifischen Bedingungen aktualisieren, indem es diese Seite aktualisiert, wenn sich die rechtlichen Anforderungen ändern. Kunden können Benachrichtigungen über Aktualisierungen dieser Bedingungen abonnieren, indem sie oben in diesen Bedingungen auf „Folgen“ klicken. Soweit diese Bedingungen mit den Bestimmungen des Vertrags oder des Auftragsverarbeitungsvertrags in Konflikt stehen, gelten diese Bedingungen.

I Datenschutzbezogene Bedingungen

1. Australien:
Wenn der Kunde in Australien niedergelassen ist oder Agenten und Endbenutzer des Kunden in Australien auf die Dienste zugreifen, umfasst die Definition des anwendbaren Datenschutzrechts in der Vereinbarung den Australian Privacy Act 1988 (Commonwealth) und die Australian Privacy Principles („APPs“).

Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Endbenutzer darüber zu informieren, dass personenbezogene Daten von Zendesk in Übereinstimmung mit den APPs gesammelt, gespeichert, genutzt und/oder verarbeitet werden (siehe https://www.zendesk.com/company/anz-privacy/). Der Kunde ist dafür verantwortlich, (i) die Zustimmung des Endbenutzers einzuholen, bevor er seine „sensiblen Informationen“ erfasst oder in die Dienste eingibt, sofern dies erforderlich und in den APPs definiert ist, und (ii) den Endbenutzer zu benachrichtigen, dass er, wenn er mit der Bearbeitung einer Beschwerde durch Zendesk unzufrieden ist oder mit der von Zendesk vorgeschlagenen Lösung nicht einverstanden ist, eine Beschwerde beim Office of the Australian Information Commissioner („OAIC“) einreichen kann, indem er sich über die auf seiner Website unter http://www.oaic.gov.au aufgeführten Methoden an das OAIC wendet. Alternativ können Sie Zendesk auffordern, die Einzelheiten Ihrer Beschwerde direkt an das OAIC weiterzuleiten.

In Bezug auf Offenlegungen oder Übermittlungen von Dienst-Daten in ein Land außerhalb Australiens hat die Zendesk-Gruppe dafür gesorgt, dass der Empfänger der Dienst-Daten (und alle weiteren Drittparteien-Empfänger) Verpflichtungen erfüllt, die im Wesentlichen ähnlich und mindestens genauso streng oder strenger sind, als die in den APPs vorgeschriebenen Verpflichtungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten.

Die Parteien verpflichten sich, bei der Untersuchung und Bewertung einer relevanten Verletzung von Dienst-Daten zusammenzuarbeiten, sowie bei der Benachrichtigung einer solchen Verletzung von Dienst-Daten, die gemäß einem anwendbaren Datenschutzgesetz an eine Aufsichtsbehörde in einer lokalen oder ausländischen Gerichtsbarkeit, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Office of the Australian Information Commissioner (jeweils eine „Aufsichtsbehörde“), und an betroffene Personen erfolgen muss. Jegliche Korrespondenz oder Benachrichtigung von Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen muss in einer Form erfolgen, auf die sich die beiden Parteien einvernehmlich einigen. Die Vereinbarung hindert jedoch keine der Parteien daran, ihren jeweiligen rechtlichen Verpflichtungen im Rahmen der anwendbaren Datenschutzgesetze nachzukommen, einschließlich der Benachrichtigung einer Aufsichtsbehörde oder von Einzelpersonen über eine Verletzung personenbezogener Daten.

2. Brasilien:
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Endbenutzer darüber zu informieren, dass personenbezogene Daten von Zendesk gemäß dem brasilianischen Gesetz Nr. 13 709/2018 in der jeweils gültigen Fassung gesammelt, gespeichert, genutzt und/oder verarbeitet werden (siehe Datenschutzrichtlinie).

Wenn der Kunde in Brasilien niedergelassen ist oder Agenten und Endbenutzer des Kunden auf die Dienste in Brasilien zugreifen, umfasst die Definition des anwendbaren Datenschutzrechts im Abkommen brasilianisches Recht. Nr. 13 709/2018 in der geänderten Fassung („LGPD“).

3. Kanada:

{1}Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie dafür verantwortlich sind, die Endbenutzer darüber zu informieren, dass personenbezogene Daten (gemäß der Definition im kanadischen Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten und elektronischer Dokumente (PIPEDA)) von der Zendesk Group in Übereinstimmung mit den Verpflichtungen der Zendesk Group gemäß PIPEDA erhoben, gespeichert, verwendet und/oder verarbeitet werden.

Wenn der Kunde in Kanada niedergelassen ist oder Agenten und Endbenutzer des Kunden in Kanada auf die Dienste zugreifen, schließt die Definition des anwendbaren Datenschutzrechts in der Vereinbarung PIPEDA ein.

4. Japan:
Im Rahmen der Vereinbarung und der Datenschutz-Grundverordnung fungiert Zendesk als Auftragsverarbeiter im Sinne des japanischen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Informationen („APPI“). Das DPA wendet die Grundsätze und technischen und organisatorischen Maßnahmen an, die auf die Einhaltung der APPI ausgerichtet sind.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, (i) Endbenutzer darüber zu informieren, wie Zendesk die personenbezogenen Daten von Endbenutzern wie in der Vereinbarung beschrieben verwenden darf, und (ii) die vorherige Zustimmung der Endbenutzer einzuholen, ihre personenbezogenen Daten Zendesk gegenüber offenzulegen, sofern dies von der APPI verlangt wird und in Übereinstimmung mit ihr erfolgt.

Wenn der Kunde in Japan niedergelassen ist oder Agenten und Endbenutzer des Kunden in Japan auf die Dienste zugreifen, umfasst die Definition des anwendbaren Datenschutzrechts in der Vereinbarung die APPI.

5. Neuseeland:
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Endbenutzer darüber zu informieren, dass personenbezogene Daten von Zendesk in Übereinstimmung mit dem New Zealand Privacy Act (2020) und seinen 13 Information Privacy Principles („NZ IPPs“) gesammelt, gespeichert, genutzt und/oder verarbeitet werden (siehe https://www.zendesk.com/company/anz-privacy/).

6. Singapur:
Der Kunde ist dafür verantwortlich, Endbenutzer darüber zu informieren, dass personenbezogene Daten von Zendesk in Übereinstimmung mit den Verpflichtungen der Zendesk-Gruppe im Rahmen des Personal Data Protection Act 2012 of Singapore („PDPA“) gesammelt, gespeichert, genutzt und/oder verarbeitet werden (siehe https://www.zendesk.com/company/singapore-pdpa/).

7. Schweiz:
Wenn der Kunde in der Schweiz niedergelassen ist oder Agenten und Endbenutzer des Kunden in der Schweiz auf die Dienste zugreifen, ist das anwendbare Datenschutzgesetz im Abkommen auch im Schweizer Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz ("DSGVO") definiert. Zendesk ist gemäß dem Schweizer Datenschutzrahmen für die Übermittlung personenbezogener Daten zertifiziert.

Wenn sich der Kunde auf Standardvertragsklauseln verlässt, gilt Anhang III Abschnitt 3 (SCC) des Datenschutzübereinkommens für personenbezogene Daten, die unter das FADP fallen, sofern:

i) Der Eidgenössische Datenschutz- und Informationsbeauftragte („DIMETHIC“) ist die zuständige Aufsichtsbehörde für die Datenübermittlung im Sinne des FADP.

ii) Verweise auf die „DSGVO“ in den SCC der EU sind als Verweise auf das FADP zu verstehen, soweit die Datenübertragungen dem FADP unterliegen.

iii) Für Datenübermittlungen, die sowohl dem FADP als auch der DSGVO unterliegen, gilt eine Parallelaufsicht, wobei das FDPIC als zuständige Aufsichtsbehörde für das FADP fungiert.

iv) In Paragraf 17 unterliegen die SCC der EU dem Recht der Schweiz.

(v) In Paragraf 18(b) werden Streitigkeiten vor den Gerichten der Schweiz beigelegt.

vi) Alle Bezugnahmen auf den Mitgliedstaat sind so auszulegen, dass sie auch die Schweiz umfassen, und betroffene Personen in der Schweiz sind nicht von der Durchsetzung ihrer Rechte an ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort gemäß Paragraf 18 Buchstabe c ausgeschlossen.

8. Großbritannien:
Wenn der Kunde im Vereinigten Königreich niedergelassen ist oder Agenten und Endbenutzer des Kunden im Vereinigten Königreich auf die Dienste zugreifen, enthält die Definition des anwendbaren Datenschutzrechts in der Vereinbarung den Data Processing Act 2018. Es gelten die im DPA für das UK Addendum getroffenen Auswahlen.

9. USA – Kalifornien:
Der Kunde ist dafür verantwortlich, (i) die Endbenutzer darüber zu informieren, dass personenbezogene Daten von Zendesk in Übereinstimmung mit dem California Consumer Privacy Act in der jeweils gültigen Fassung und allen im Rahmen dieses Gesetzes getroffenen Vorschriften („CCPA“) gesammelt, gespeichert, genutzt und/oder verarbeitet werden, und (ii) die Zustimmung der Endbenutzer einzuholen, wie dies in der CCPA vorgeschrieben ist.

Zendesk verpflichtet sich, Folgendes nicht zu tun:

(i) personenbezogene Daten für andere als die in der Vereinbarung genannten Geschäftszwecke aufzubewahren, zu verwenden oder offenzulegen, einschließlich zur Aufbewahrung, Verwendung oder Offenlegung personenbezogener Daten für andere als die in der Vereinbarung, der Datenschutz-Grundverordnung und anderen relevanten Vereinbarungen genannten Geschäftszwecke oder soweit anderweitig durch die CCPA zulässig;

(ii) Informationen außerhalb der direkten Geschäftsbeziehung zwischen Zendesk und dem Abonnenten aufzubewahren, zu verwenden oder offenzulegen;

(iii) personenbezogene Daten, die er vom Abonnenten erhält, mit personenbezogenen Daten zu kombinieren, die er von oder im Namen einer anderen Person erhält oder aus eigenen Interaktionen mit betroffenen Personen sammelt, es sei denn, dies ist zur Erfüllung der in der Vereinbarung, der Datenschutz-Grundverordnung und anderen relevanten Vereinbarungen genannten Geschäftszwecke erforderlich und wird von der CCPA zugelassen.

II. Handelsbedingungen

1. Australien:
Alle anwendbaren Rechte, die der Kunde im Rahmen des australischen Verbraucherrechts hat, gelten weiterhin, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Bedingungen zur Kündigung aus wichtigem Grund, Rückerstattungen, Downgrades, Gewährleistungen, Entschädigungen und Haftungsbeschränkungen. „Australisches Verbraucherschutzgesetz“ in diesem Abschnitt bedeutet das australische Verbraucherschutzgesetz im Rahmen von Anhang 2 des Competition and Consumer Act 2010 (Cth).

2. Brasilien:
Zendesk kann nach alleinigem Ermessen Zahlungen in brasilianischen Reais („BRL“) anbieten, wenn das Land des Kontos des Kunden Brasilien ist und Zendesk eine gültige brasilianische Steuernummer (CPF/CNPJ-Nummer) zur Verfügung gestellt wird (ein „qualifiziertes brasilianisches Konto“).

Für berechtigte brasilianische Konten:
(i) Die Zendesk-Vertragspartei ist Zendesk Brasil Software Corporativo LTDA, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in der Föderativen Republik Brasilien, mit Sitz in der Stadt São Paulo, Bundesstaat São Paulo, Brasilien, Rua Oscar Freire, Nr. 587, 4o e 5o andares, Sala 04-101 e 05-101, Cerqueira César, CEP 01426-001, eingetragen beim brasilianischen Steuerzahler (CNPJ/ME) unter der Nummer 19.722.152/0001-26 („Zendesk Br“) oder eine andere von Zendesk oder Zendesk Br benannte juristische Person, die gemäß den Artikeln 132 ff. des Rundschreibens Nr. 3 691/13 der brasilianischen Zentralbank („Rundschreiben Nr. 3 691/13“) als internationaler Zahlungsvermittler fungieren oder gemäß Artikel 117 des Rundschreibens Nr. 3 691/13 und anderen anwendbaren Vorschriften als Inkassoziator im Namen des Kunden fungieren kann, um die Zendesk geschuldeten Gebühren zu erlassen und etwaige Rückbuchungen oder Rückerstattungen im Zusammenhang mit den Gebühren zu erhalten.
ii) Steuerrechnungen (NFS-e) werden in BRL ausgestellt;
(iii) Zahlungsanweisungen werden auf der Steuerrechnung ausgewiesen;
iv) Rechnungen können lokale Steuern auf alle steuerpflichtigen Gebühren enthalten;
(v) Der Kunde ist für die Zahlung aller Steuern verantwortlich, die für die Einfuhr von Produkten/Dienstleistungen im Rahmen des Vertrags, die Währungsumrechnung und die Durchführung von Devisentransaktionen gelten;
vi) Der Kunde ist verpflichtet, alle von den brasilianischen Steuerbehörden geforderten Nebenpflichten und instrumentellen Abgaben zu erfüllen;
(vii) Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle von Zendesk oder Zendesk Br angeforderten Dokumente und Informationen vorzulegen, um die Rechtmäßigkeit und wirtschaftliche Berechtigung der jeweiligen Devisentransaktionen nachzuweisen, falls dies erforderlich ist;
(viii) Zendesk ist nicht verantwortlich für die Eintreibung von Steuern, die der Kunde aufgrund der Einfuhr von Produkten/Dienstleistungen, der Währungsumrechnung und/oder der Durchführung von Devisentransaktionen schuldet;
(ix) Alle Mitteilungen sind an die unter (i) genannte Adresse zu richten;
(x) Für das Abkommen gilt Brasilien; und
(xi) Die Gerichte der Stadt São Paulo, Bundesstaat São Paulo, haben die ausschließliche Zuständigkeit für die Vereinbarung und alle anderen damit verbundenen Angelegenheiten.

Um die Zahlung der Gebühren in BRL zu ermöglichen, erteilt der Kunde Zendesk und Zendesk Br mehrere spezifische Befugnisse, um (a) den Kunden vor Finanzinstituten und Agenten zu vertreten, die gemäß den Artikeln 653 ff. des brasilianischen Zivilgesetzbuchs zur Tätigkeit auf dem brasilianischen Devisenmarkt berechtigt sind, (b) Informationen bereitzustellen und Devisenvereinbarungen im Namen des Kunden gemäß den geltenden Devisengesetzen und -vorschriften (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Artikel 117 des Rundschreibens BCB 3,691/13 und andere anwendbare Vorschriften) abzuschließen und (c) Beträge im Zusammenhang mit den Gebühren und anderen Gebühren an das Ausland zu überweisen. Zendesk und Zendesk Br können nach eigenem Ermessen (substabelecer) die in diesem Dokument von Ihnen gewährten Befugnisse vollständig oder teilweise an Dritte abtreten. Diese Befugnisabtretungsvollmacht bleibt für den gesamten Abonnementzeitraum in Kraft.

Hinweis zur Übersetzung: Dieser Beitrag wurde mit automatischer Übersetzungssoftware übersetzt, um dem Leser ein grundlegendes Verständnis des Inhalts zu vermitteln. Trotz angemessener Bemühungen, eine akkurate Übersetzung bereitzustellen, kann Zendesk keine Garantie für die Genauigkeit übernehmen.

Sollten in Bezug auf die Genauigkeit der Informationen im übersetzten Beitrag Fragen auftreten, beziehen Sie sich bitte auf die englische Version des Beitrags, die als offizielle Version gilt.

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