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In Deutschland werden gebührenfreie Rufnummern direkt von der Bundesnetzagentur (BNetzA) an Privatpersonen und Unternehmen vergeben. Sobald Ihnen die BNetzA eine gebührenfreie Nummer zugeteilt hat, können wir diese aktivieren. Die Aktivierungsgebühr beträgt 3,00 US-Dollar für jede gebührenfreie Nummer.

Führen Sie diese Schritte aus, um eine Nummer zu erhalten:

  • Schritt 1: Beantragen bei der BNetzA
  • Schritt 2: Aktivieren Ihrer gebührenfreien Nummer

Schritt 1: Beantragen bei der BNetzA

Die BNetzA hat einen Leitfaden zur Beantragung gebührenfreier deutscher Rufnummern veröffentlicht.

Der Antrag kann online gestellt werden. Sie können das Antragsformular aber auch per Post oder Fax an die BNetzA senden. Wenn Sie die Nummer online beantragen, müssen Sie einen unterschriebenen Antrag per Post oder Fax an die folgende Anschrift bzw. Faxnummer der BNetzA senden:

  • Postanschrift:
    Bundesnetzagentur
    Dienstleistungszentrum 22 Nürnberg
    Standort Fulda
    Marquardstr. 27-29
    36039 Fulda
    Deutschland
  • Fax: +49 (0)180 3 11 0900

Das Online-Antragsformular finden Sie hier.

Die BNetzA stellt Ihnen eine Rechnung für die gebührenfreie Rufnummer aus. Wenn Sie die Rechnung bei Fälligkeit nicht bezahlen, wird Ihnen die BNetzA die gebührenfreie Nummer nicht zuteilen. Nachdem Sie die Rechnung beglichen haben, erhalten Sie von der BNetzA ein Schreiben („Zuteilungsbescheid“) mit Angabe Ihrer neuen Nummer.

Schritt 2: Aktivieren Ihrer gebührenfreien Nummer

Sobald Sie den Zuteilungsbescheid der BNetzA für Ihre gebührenfreie Rufnummer erhalten haben, können Sie die Nummer aktivieren lassen.

Die Aktivierung läuft wie folgt ab:

Compliance-Anforderungen:

Sie müssen die Anforderungen für gebührenfreie deutsche Rufnummern erfüllen und dies unserem Supportteam gegenüber nachweisen. Wir müssen die entsprechenden Unterlagen erfassen und die Zuteilung der gebührenfreien Nummer durch die BNetzA überprüfen. Gemäß den Vorschriften müssen Sie folgende Informationen übermitteln:

 

Anforderungen für Unternehmen – gebührenfreie deutsche Rufnummer

Unternehmensname

Identitätsnachweis

  • Handelsregisterauszug

Zugeteilte Nummern

Nachweis der Rufnummernzuteilung

  • Kopie des Zuteilungsbescheids mit Angabe des Unternehmensnamens

USt-IdNr.

Keine Dokumentation erforderlich

 

 

Aktivierung

Nach Eingang Ihrer Unterlagen beginnt unser Supportteam mit der Aktivierung der Nummer.

Wenn Sie Ihre gebührenfreie Rufnummer nicht innerhalb von 180 Tagen nach Erhalt des Zuteilungsbescheids aktivieren, kann die BNetzA die Zuteilung widerrufen.

Nachdem Sie die Anfrage abgeschickt haben, aktiviert Zendesk die Nummer für Sie. Wir informieren Sie, sobald der Vorgang abgeschlossen ist und die Nummer für unsere Dienste verwendet werden kann. Im Allgemeinen erfolgt die Aktivierung etwa 15 Werktage nach der Antragstellung.

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